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FAQ
Kosten & Pflegekasse
Leistungen der Alltagsunterstützung
Seniorenbetreuung & Qualität
Angehörigen-Entlastung
- 01Der Entlastungsbetrag von 131 € steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Das ist ein gesetzlicher Zuschuss der Pflegekasse, den Sie monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen können.Als staatlich anerkannter Alltagsbegleiter nach AnFÖVO rechnen ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie bedeutet das: Mein Angebot ist komplett kostenfrei. Sie müssen den Entlastungsbetrag von 131 € nicht selbst vorstrecken.Ob Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Seniorenbetreuung in Köln – Sie können den Betrag flexibel für alle meine Leistungen einsetzen. Auch Angehörige können diesen Entlastungsbetrag für die Betreuung ihrer Liebsten nutzen.Haben Sie Fragen zur Abrechnung? Ich berate Sie gerne unverbindlich, wie Sie Ihren Anspruch optimal geltend machen können.
- 02Sie können Haushaltshilfe für Senioren bereits ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen. Seit der Pflegereform 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr – stattdessen werden Pflegebedürftige in Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft.Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu. Diesen können Sie für Haushaltshilfe nutzen, zum Beispiel für:• Putzen, Staubsaugen und Wischen • Wäsche waschen, trocknen und bügeln • Küche reinigen und Müllentsorgung • Einkaufshilfe und BesorgungenDie Pflegegrad Haushaltshilfe wird direkt über Ihre Pflegekasse abgerechnet. Sie müssen nichts selbst zahlen. Auch wenn Sie früher in einer Pflegestufe waren – der Anspruch bleibt bestehen, nur die Bezeichnung hat sich geändert.Ob in Köln-Ehrenfeld, Nippes, Ossendorf oder Bickendorf – ich helfe Ihnen gerne bei der Beantragung und Abrechnung. Rufen Sie mich unverbindlich an!
- 03Als staatlich anerkannter Betreuungs- und Entlastungsdienst können Sie unsere Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen (ab Pflegegrad 1 in Höhe von 131 € monatlich) abrechnen. Dadurch entstehen für Sie in der Regel keine privaten Kosten für die Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe in Köln.
- 04Ja, Haushaltshilfe über die Pflegekasse ist bei mir ganz einfach möglich. Als staatlich anerkannter Betreuungsdienst nach AnFÖVO rechnen ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nichts selbst vorstrecken.Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu. Diesen können Sie für Haushaltshilfe für Senioren nutzen, zum Beispiel für:• Gründliche Reinigung und Staubsaugen • Wäsche waschen, trocknen und bügeln • Einkaufshilfe und Besorgungen • Müllentsorgung und RecyclingDie Haushaltshilfe über die Pflegekasse ist für Sie komplett kostenfrei. Ich kümmere mich um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse, damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: Ihr Wohlbefinden zu Hause.Ob in Köln-Ehrenfeld, Ossendorf, Bickendorf oder Nippes – ich unterstütze Sie gerne. Fragen Sie mich unverbindlich, wie Sie Ihre Haushaltshilfe über die Pflegekasse in Anspruch nehmen können.
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