Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag von 131 Euro bei der Pflegekasse?
- Bilgi Simsek
- 23. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Haben Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5)? Dann steht Ihnen jeden Monat der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zu. Das Tolle daran: Dieses Geld ist speziell dafür gedacht, Unterstützung im Alltag oder Haushalt zu finanzieren – und viele Senioren verschenken diesen Anspruch, weil sie nicht wissen, wie man ihn beantragt.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie unkompliziert die Beantragung und Abrechnung in Köln und Umgebung funktioniert.
Was ist der Entlastungsbetrag eigentlich?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekassen. Er beträgt 131 Euro pro Monat (wichtig: Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Erstattung für tatsächlich erbrachte Leistungen genutzt).
Das Geld verfällt übrigens nicht sofort am Monatsende! Nicht genutzte Beträge aus einem Kalenderjahr können sogar noch in das darauffolgende Jahr bis zum 30. Juni übernommen werden.
Für welche Leistungen können Sie das Geld nutzen?
Der Betrag ist zweckgebunden für qualifizierte Unterstützungsleistungen im Alltag gedacht, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit zu fördern. Dazu gehören:
Hilfe im Haushalt: Unterstützung beim Putzen, bei der Wäschepflege oder beim Einkaufen.
Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen oder gemeinsames Vorlesen.
Demenzbetreuung: Liebevolle Betreuung und Beschäftigung von Menschen mit demenziellen Veränderungen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So kommen Sie an Ihr Geld
Schritt 1: Pflegegrad feststellen lassen
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist mindestens der Pflegegrad 1. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, stellen Sie zunächst einen formlosen Antrag auf Einstufung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse (diese ist an Ihre Krankenkasse angeschlossen).
Schritt 2: Anerkannten Anbieter in Köln finden
Wichtig ist, dass der Dienstleister, den Sie beauftragen, nach der Landesrechtverordnung (in NRW nach AnFöVO) anerkannt ist. Nur dann können die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Unser Betreuungsdienst in Köln-Ehrenfeld, Ossendorf, Bickendorf,
Nippes, Lindenthal und Umgebung ist offiziell anerkannt.
Schritt 3: Kostenlose Beratung & Start
Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter beraten. Ein guter Betreuungsdienst rechnet in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Das bedeutet für Sie: Sie müssen sich nicht mit komplizierter Bürokratie herumschlagen oder Rechnungen vorstrecken.
Schritt 4: Die Abrechnung
Der Anbieter reicht die erbrachten Leistungen (z. B. die Alltagsbegleitung oder die Haushaltshilfe) monatlich bei der Pflegekasse ein. Die Kasse überweist das Geld dann direkt an den Anbieter.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung – komplett kostenfrei!
Möchten Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, wissen aber nicht genau, wie Sie starten sollen? Wir unterstützen Sie in Köln und Umgebung von A bis Z bei den Formalitäten und der Antragstellung bei der Pflegekasse.



Kommentare